Tourismus und Behinderung, Tourismus für alle

Die Marke Tourismus und Handicap hat Zugänglichkeits- und Aufnahmekriterien definiert, um den Tourismus für alle in größtmöglicher Autonomie zu gewährleisten. Dabei wird insbesondere die gute Erreichbarkeit der Gebäude und Dienstleistungen der Einrichtung berücksichtigt. Es achtet auch auf den persönlichen Empfang der Touristen in Bezug auf Aufmerksamkeit und Freundlichkeit.
Die Standorte und Einrichtungen, die das Label erhalten haben, haben einen freiwilligen Prozess durchgeführt, der darauf abzielt, den „Nutzungskomfort“ ihrer Besucher zu verbessern und so ihren Erwartungen unabhängig von ihrer Behinderung gerecht zu werden. Sie waren Gegenstand einer eingehenden Besichtigung durch spezialisierte Gutachter
die somit in der Lage waren, ihre Einhaltung der geltenden Kriterien zu bestätigen. Je nach Fall kann ein Standort mit zwei, drei oder vier Behinderungen gekennzeichnet werden.
In allen Fällen wird das Personal für die Aufnahme von Menschen mit Behinderungen sensibilisiert und geschult.

Informieren Sie sich über die Standorte mit dem Label Tourisme Handicap

18 Ergebnisse

Körperliche Behinderung

Dieses Label garantiert Personen mit eingeschränkter Mobilität einen unabhängigen Zugang vom Parkplatz zum Notausgang. Die Türen müssen breit sein (mindestens 77 cm), die Neigungen müssen flach und fest sein, die Böden müssen unmöbliert sein. Auch in den Schlafzimmern, Bädern und Toiletten sind Bewegungs- und Benutzungsräume sowie Durchgänge unter Waschbecken, Tischen und Empfangstresen von mehr als 70 cm vorzusehen. Schließlich muss der Dienstleister bei jeder konkreten Anfrage Unterstützung leisten.

Geistige Behinderung

Um Menschen mit geistiger Behinderung sowohl auf dem Gelände als auch in den Unterkünften maximale Sicherheit zu gewährleisten, müssen mehrere Vorkehrungen getroffen werden: entsprechende Beschilderung und einfache Illustrationen, die ihnen die Orientierung und das Verständnis des Geländes erleichtern. Die „anxiogenen“ Elemente werden, sofern sie nicht vollständig fehlen, an der Rezeption erklärt.

Sehbehinderung

Kontrollierte Beleuchtung (keine Gegenbeleuchtung, Dunkelheit oder Blendgefahr), kontrastierende Elemente zur besseren Sichtbarkeit (z. B. Schalter oder Türklinken), Dokumentation im Großformat und in Blindenschrift, Hilfsmittel zur Fortbewegung (Handbewegungen, Rüttelstreifen, usw.) sorgen für die Sicherheit der Kunden.

Schwerhörig

Bei diesem Label steht die Qualität der Akustik im Vordergrund: Es gewährleistet, dass an den Informationsstellen Hörhilfen vorhanden sind und die Toninformationen aus Sicherheitsgründen auch untertitelt sind. Je nach Standort werden die Mitarbeiter manchmal in die LSF (Französische Gebärdensprache) eingeführt.

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